Verschenken Sie ein Stück Gütersloh!

Der Stadtgutschein Gütersloh ist in zahlreichen Gütersloher Geschäften, Restaurants, Cafés, Bars oder bei verschiedenen Dienstleistern einlösbar und bietet so die gesamte Bandbreite des Produktangebotes in Gütersloh auf einer Karte, in handlichem Scheckkartenformat!

Sie können den Gutschein bei uns im ServiceCenter erwerben oder telefonisch/per Mail bestellen und dann im ServiceCenter abholen. Weitere Verkaufsstellen finden Sie unten.

Dabei können Sie den Betrag beliebig wählen: Ob 66,66 Euro zum 66. Geburtstag oder 40 Euro zum 40. Jubiläum, alles ist möglich. Das perfekte Geschenk für jeden Anlass.

Der Gemeinschaftsgutschein lässt dem Beschenkten dann die freie Wahl, wann und in welcher Akzeptanzstelle sich sein persönlicher Wunsch erfüllt. Ob Geschäftspartner, Freunde oder Familie, ob Parfum, Kleidung, ein tolles Abendessen, die Spezialausrüstung für Extremsportler oder eine neue Frisur: Das Angebot der Gütersloher Einzelhändler*innen, Gastronom*innen und Dienstleister*innen ist vielfältig – da ist für jeden etwas dabei.

Teileinlösungen sind, dank der Digitalisierung im Hintergrund, möglich. Das Restguthaben kann jederzeit bei allen teilnehmenden Geschäften eingesehen werden.

Arbeitgeber können mit dem Stadtgutschein auch die steuerfreien Sachbezüge in Form eines Gutscheins an ihre Mitarbeiter*innen verschenken und so gleichzeitig die heimische Wirtschaft fördern.

Die wichtigsten Fragen zum Stadtgutschein haben wir hier zusammengefasst:

Den Gutschein erhalten Sie in unserem ServiceCenter oder bei einer der Verkaufsstellen. Eine aktuelle Übersicht finden Sie hier.

Der Betrag des Gutscheins ist beliebig wählbar: Ob 66,66 Euro zum 66. Geburtstag oder 40 Euro zum 40. Jubiläum, alles ist möglich. Das perfekte Geschenk für jeden Anlass.

Der Gutschein hat die gesetzliche Gültigkeit von drei Jahren.

Eine Übersicht der aktuellen Akzeptanzstellen finden Sie unter www.stadtgutschein-guetersloh.de. Darüber hinaus können Sie sich auch an uns wenden.

Nein. Eine Barauszahlung ist leider nicht möglich.

Ja. Teileinlösungen sind möglich ohne dass das Restguthaben verfällt. Das Restguthaben kann jederzeit bei allen teilnehmenden Geschäften eingesehen werden.

Alle Geschäfte und Betriebe in Gütersloh können an der Stadtgutschein-Aktion teilnehmen. Für weitere Informationen zum Ablauf melden Sie sich bitte bei Christina Junkerkalefeld (christina.junkerkalefeld@guetersloh-marketing.de).

Natürlich. Melden Sie sich einfach bei Christina Junkerkalefeld (citymanagement@guetersloh-marketing.de).

Ja. Die „alten“ Gütersloher Geschenkgutscheine behalten selbstverständlich ihre gesetzliche Gültigkeit.

Der Sondergutschein ist bis zum 31.12.2024 gültig (ab dem 01. Juli 2021 beträgt der Gutscheinwert 20 Euro).

Sie sind Händler*in, Dienstleister*in oder Gastronom*in und möchten auch Akzeptanzstelle werden?
Kontaktieren Sie gerne Frau Junkerkalefeld:

Christina Junkerkalefeld Leitung City- und Tourismusmanagement Telefon: 05241 211 36 35 E-Mail: citymanagement@guetersloh-marketing.de Profil
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